Rechtliches
Impressum
Anschrift:
Fischer Druck GmbH & Co. KG
Öschlestraße 83
78315 Radolfzell am Bodensee
Deutschland
E-Mail: mail@fischer-druck.info
Handelsregister: HRA 550304
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Umsatzsteuer-ID: DE 205807348
Vertreten durch:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Joachim Fischer Verwaltungs GmbH
Öschlestraße 83
78315 Radolfzell am Bodensee
Deutschland
Geschäftsführer: Joachim Fischer
Handelsregister: HRB 550594
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert
bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber,
soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise
des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers
gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des
dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken,
die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt
werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/
übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt
sind, werden berechnet.
Rechnungsstellung
Zahlung
Der Auftragsnehmer behält sich das Recht vor, die Rechnung zu erbrachten
Lieferungen und Leistungen in elektronischer Form zu stellen.
Die Zahlung hat 30 Tage nach Erhalt der Rechnung netto zu erfolgen. Bei Zahlung
innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige
Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur
nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung
angenommen.
Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu
zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung
des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern
ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fallen.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt
werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen,
noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese
Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der
Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen
Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald
die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt
werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung
über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines
Zulieferes – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt,
berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein
weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert
sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist
jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung
möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten
Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen
Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Der Auftraggeber nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung
obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen
im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger
vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-
/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer
auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere
Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen
nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger
vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der
gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-
/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der
Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb
des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen
müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung
sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die
bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 485 des BGB mit
folgenden Erweiterungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
bestehenden Geschäftsbedingung unser Eigentum.
Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch,
Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind uns unverzüglich mittels Einschreibebrief
mitzuteilen. Der Pfändungsgläubiger ist vom Eigentumsvorbehalt zu
unterrichten.
Unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware darf vom Käufer weder verpfändet
noch Dritten zur Sicherheit übereignet werden.
Bei Weiterveräusserung unserer Eigentumsvorbehaltsware im Rahmen eines
ordnungsmässigen Geschäftsverkehrs gilt die Forderung des Käufers gegen seinen
anderen Abnehmer vorsorglich als an uns abgetreten, ohne dass die gegenüber bestehende Zahlungspflicht des Käufers davon berührt wird.
Mit der vollen Bezahlung der Eigentumsvorbehaltsware durch seinen Abnehmer
ist der Käufer verpflichtet, den Erlös sofort in Höhe unserer bestehenden
Forderungen an uns abzuführen.
Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich,
wirkt er in unzulässiger Weise auf die von uns gelieferte Ware ein, so können wir
die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ohne Fristsetzung
verlangen. Bei Herausgabe der Ware entstehende Spesen und Frachtkosten gehen
zu Lasten des Käufers.
Beanstandungen
Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur
Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die
Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/ Fertigungsreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in
dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt
für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht
werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter
Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der
gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den
Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem
Endprodukt.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber
oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht
seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige
oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber
vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende
Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung
obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht
beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus
Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %,
unter 2.000 kg auf 15 %.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
des Auftragnehmers.
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb
von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise
geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es
sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B.
keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten,
die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern
kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
Archivierung
Druckvorlagen wie Fotos, Manuskripte, Datenträger, elektronische Daten und dergleichen
werden 12 Monate nach Rechnungsstellung des betreffenden Auftrages vernichtet.
Es bestehen nach dieser Frist keinerlei Anspruch auf Ersatzleistungen oder Schadensersatz
gegenüber dem Auftragnehmer.
Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender
Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens
3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
Gewerbliche Schutzrechte
Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
Erfüllungsort
Gerichtsstand
Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne
des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-,
Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kauf-Recht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
DSGVO
Allgemeine Hinweise
zum Datenschutz
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung
auf unserer Website
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Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
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Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
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Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten.
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Welche Rechte haben Sie
bezüglich Ihrer Daten?
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von Drittanbietern
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Datenschutz
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Beschwerderecht bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf
Datenübertragbarkeit
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Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Online-Shops, Händler und Warenversand
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet
Datenübermittlung bei
Vertragsschluss für
Online-Shops, Händler
und Warenversand
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an die mit der Lieferung der Ware betrauten Unternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet
Datenübermittlung bei
Vertragsschluss für
Dienstleistungen
und digitale Inhalte
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.
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